Bodendenkmalpflege
Die Geschichte des Römisch-Germanischen Museums war immer auch die der Archäologischen Bodendenkmalpflege in Köln. Seitdem im Jahr 1980 das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen das bis dahin gültige Preußische Ausgrabungsgesetz von 1914/20 ablöste, besitzt Nordrhein-Westfalen eines der fortschrittlichsten Denkmalschutzgesetze seiner Art in Deutschland. 2013 wurde das Gesetz novelliert.
An der Sonderstellung Kölns, der lex Colonia, hat sich nichts geändert. Das Römisch-Germanische Museum ist als Fachamt für Archäologische Bodendenkmalpflege für das heute gut 400 km2 große Stadtgebiet hoheitlich zuständig. Wesentliche finanzielle Unterstützung erfährt die Stadt Köln alljährlich durch das Denkmalförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen.
Im Rahmen der Bauleitplanung werden alle Bauanträge dahingehend geprüft, ob archäologische Fundplätze oder eingetragene Bodendenkmäler durch geplante Baumaßnahmen gefährdet sind. Trifft dies zu, werden Bauherrn und Architekten zu einem Gespräch eingeladen, um Anlass und Dauer der archäologischen Rettungsgrabung vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten zu erörtern und dem Bauherrn die nötige Planungssicherheit zu gewährleisten.
Die Dauer archäologischer Untersuchungen richtet sich nach der Größe der Untersuchungsfläche, der Mächtigkeit der archäologischen Schichten, der Art und Komplexität des erwarteten archäologischen Befundes. Da im Laufe von rund 100 Jahren Bodendenkmalpflege allein für die Kölner Innenstadt mehr als 3.000 alte Fundberichte archiviert wurden, lassen sich die Funderwartungen oft sehr genau prognostizieren.
Auf diesen Grundlagen werden die Zeitfenster für die Ausgrabungen zwischen Bauherrn und Römisch-Germanischem Museum vertraglich fixiert. Die Sorge, dass Archäologen, wenn sie eine Baustelle „in Besitz nehmen“, keine Ende finden, ist heute unbegründet.