Sondengänger
Die Suche nach historischen Funden mittels Metalldetektoren, die sogenannte Sondengängerei, ist inzwischen ein beliebtes Hobby geworden. Unabhängig von der persönlichen Motivation: Für dieses Hobby gelten Regeln und Gesetze. Wer auf eigene Faust auf „Schatzsuche“ geht, zerstört Bodendenkmäler und damit wertvolles Wissen. Solche Eingriffe in ein Bodendenkmal sind illegal. Deshalb hat das Land Nordrhein-Westfalen für einen gesetzlichen Schutz vor derartigen Zerstörungen gesorgt. Wer mit einer Metallsonde geortete Funde ergraben will, braucht dafür laut Denkmalschutzgesetz eine Erlaubnis nach § 15 (1.1, 4 und 6) DSchG NRW. Die Erlaubnis für die Flächen im Gebiet der Stadt Köln erteilt die Bezirksregierung Köln zusammen mit dem Amt für Archäologische Bodendenkmalpflege der Stadt Köln (im Römisch-Germanischen Museum).
Mit dieser Regelung für Sondengängerinnen und Sondengänger ist nicht nur der Schutz der Bodendenkmäler gewährleistet, mittlerweile sind die unermüdlichen Sammlerinnen und Sammler eine wichtige Hilfe für die Archäologie. Mit ihren Funden wird die Entdeckung bislang unbekannter Orte oftmals überhaupt erst möglich.